Mag. Dr. iur. Tamara Haas

Ratsuchende lassen sich oft durch die Sorge über hohe Honorare vom Besuch bei einem Rechtsanwalt abhalten. Die Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt ist in der Regel natürlich nicht kostenlos. Tatsächlich kann aber durch rechtzeitige anwaltliche Beratung oft ein kostspieliger Rechtstreit mit hohen Folgekosten vermieden werden.

Ich biete eine kostenlose Erstberatung in der Dauer von 15 Minuten. Die Erstberatung dient der ersten Informationsaufnahme und der groben Abschätzung, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen. Dieses Gespräch soll es einem auch ermöglichen zu beurteilen, ob eine Vertretung durch mich als Rechtsanwältin das ist, was gesucht wird, denn nicht jeder Rechtsanwalt passt zu jedem Mandaten und umgekehrt.

Bei längerer Beratungs-/Gesprächsdauer werden Kosten in Rechnung gestellt. Im Zuge des Erstgespräches erfolgt auch eine umfassende Aufklärung zum Thema Honorar.

Mein Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG) , den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK), dem Notariatstarifgesetz (NTG) oder nach individueller Honorarvereinbarung wie zb einem Pauschal- oder einem Stundenhonorar. Üblicherweise richtet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem Streitwert bzw. dem Wert Ihres Anspruches. Bei Prozessen hängt das Honorar von Art und Umfang der Tätigkeit ab.

Wann habe ich Anspruch auf Kostenersatz?

Grundsätzlich können Sie vom Gegner das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zurückfordern, wenn er durch sein Verhalten die Einschaltung des Rechtsanwaltes veranlasst hat.

Im Zivilprozess erhält die vollständig obsiegende Partei auch die tarifmäßigen Kosten für Ihren Anwalt ersetzt. Bei einem Prozessverlust sind neben den eigenen auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

In Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Außerstreitverfahren trägt grundsätzlich die Partei die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung. Ein Ersatz ist ausnahmsweise möglich.

Im Vertragsrecht ist die freie Vereinbarung möglich, Üblich ist z.B. bei Liegenschaftsübertragungen die Kostentragung durch den Käufer oder Beschenkten.

Das nicht unerhebliche Kostenrisiko können Sie durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vermindern, wobei sie vor Vertragsabschluss die genaue Wahl der zu deckenden Risiken erörtern sollten.